Informationsservice
Gesetzliche Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität sind v.a.:
Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Chancengleichheit in Berufungsverfahren an der CAU wird gefördert durch die:
Datenbanken und Portale, in denen Wissenschaftlerinnen sichtbar und z.B. im Rahmen von aktiver Rekrutierung für Stellen und Professuren oder bei der Suche nach Gutachterinnen auffindbar sind sowie allgemeine Informationen für Wissenschaftlerinnen finden sich unter diesem Link.